Umweltplanung

Im Zuge der Planung neuer wassertechnischer Anlagen oder im Zusammenhang mit der Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen sind Eingriffe in das Ökosystem manchmal unumgänglich. Die Biotopwertberechnung als ein Teil der Umweltplanung wird von den zuständigen Behörden als naturschutzfachliche Grundlage zur Bewertung der Genehmigungsfähigkeit von solchen Vorhaben herangezogen. Unsere Planer ermitteln die Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft im Sinne des Naturschutzgesetzes und der jeweiligen länderspezifischen Festlegungen. Aus den Ergebnissen der Konfliktanalyse der Biotopwertberechnung und unter Berücksichtigung der darin festgesetzten Maßnahmen zur Meidung und Verminderung von Eingriffen werden die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abgeleitet.

Auch die Betrachtung des speziellen Artenschutzes als weiterer Teil der Umweltplanung ist regelmäßig Voraussetzung für die naturschutzrechtliche Zulassung eines Vorhabens. Dazu wird im Rahmen spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeiträge geprüft, inwieweit das geplante Vorhaben mit den Vorschriften des europäischen Artenschutzes im Einklang steht, bzw. inwieweit eine artenschutzrechtliche Befreiung nötig wird. Dies umfasst eine Prüfung entsprechend der aktuell gültigen Gesetzlichkeiten.

Der gesamte Planungsprozess wird von einer engen Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden der Region und weiteren ortskundigen Fachleuten bestimmt.

Ziel soll immer die Zufriedenheit der Bauherren im Einklang mit den Anforderungen aus naturschutzrechtlicher Sicht sein.

Referenzen:
Landschaftspflegerische Begleitplanung (Ökobilanz) Bad Nauheim, Neubau HB Hochzone /Niedermörlen 2x1000m³ – AG: SW Bad Nauheim
Landschaftspflegerische Begleitplanung (Ökobilanz) und spezieller artenschutzrechtlicher Fachbeitrag HB Bergzone Bad Nauheim – AG: SW Bad Nauheim

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